Inhaltsverzeichnis
- Selbstständig machen - Keine Angst vor der Umsatzsteuervoranmeldung
- Warum müssen Selbstständige eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
- Sind alle Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet?
- Welche Fristen müssen bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachtet werden?
- Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?
Ein eigenes Startup während oder nach dem Studium gründen: Für viele Studierende ist das eine motivierende Vision. Andererseits schrecken sie jedoch auch davor zurück, weil damit viele bürokratische Aufgaben im Zusammenhang mit der Steuer verbunden sind. Dazu gehört beispielsweise auch die Umsatzsteuervoranmeldung. Doch worum handelt es sich dabei eigentlich genau und was gibt es für Selbstständige zu beachten? Die Antworten darauf gibt es in diesem Beitrag.
Warum müssen Selbstständige eine Umsatzsteuervoranmeldung machen?
Die meisten Unternehmer hierzulande sind umsatzsteuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen beim Verkauf einer Ware oder einer Dienstleistung bei der Ausstellung der Rechnung zusätzlich die Umsatzsteuer verrechnen. Der Regelsteuersatz in Deutschland beträgt dabei 19 Prozent.Diese Umsatzsteuer dürfen die Unternehmer nach der Bezahlung der Rechnung jedoch nicht selbst einbehalten, sondern müssen sie an das Finanzamt abführen. Diese Steuer wurde 1968 in Deutschland eingeführt und beschert dem Staat aktuell jährlich zusätzliche Einnahmen von annähernd 200 Milliarden Euro.
Die Umsatzsteuer muss in Deutschland grundsätzlich jeder Bürger bezahlen, es gibt dabei allerdings eine große Ausnahme: Jene Unternehmen, die dazu verpflichtet sind, selbst die Steuer an das Finanzamt abzuführen, sind davon befreit.
Das funktioniert über einen Umweg: Denn zunächst bezahlen sie diese auch, so wie sie auf der Rechnung ausgewiesen ist, im Zuge der Umsatzsteuervoranmeldung dürfen sie sich diese jedoch als Vorsteuerabzug von der zu entrichteten Umsatzsteuer vom Finanzamt zurückholen.
Umgangssprachlich wird die Umsatzsteuer des Öfteren auch als Mehrwertsteuer bezeichnet. Aus der europäischen Sichtweise ist das angebracht, weil das Steuersystem der Europäischen Union auf der sogenannte „Mehrwertsteuersystemrichtlinie“ basiert. In Deutschland gibt es allerdings nur ein Umsatzsteuergesetz (UstG), aber kein Mehrwertsteuergesetz. Aus deutscher Sicht ist also rechtlich gesehen Umsatzsteuer der korrekte Begriff.
Sind alle Unternehmer zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet?
Viele Studierende fragen sich, ob sie in jedem Fall umsatzsteuerpflichtig sind, wenn sie sich neben dem Studium selbstständig machen.Wer maximal 22.000 Euro Gesamtumsatz im Jahr erwirtschaftet, kann die sogenannte Kleinunternehmerregelung in Anspruch nehmen. Im Zuge dieser Regelung wird auf der Rechnung keine Umsatzsteuer verrechnet, dafür ist es allerdings auch nicht möglich, einen Vorsteuerabzug beim Finanzamt anzufordern.
Ein großer Vorteil dabei ist der wesentlich niedrige Verwaltungsaufwand. Zudem sind vor allem im B2C-Geschäft die Preise für die Endkunden wesentlich günstiger. Bei großen Investitionen zu Beginn der Selbstständigkeit muss dafür jedoch auch die Umsatzsteuer dafür bezahlt werden. Hier ist es wichtig, genau zu überlegen, welche Variante im Einzelfall tatsächlich sinnvoller ist.
Welche Fristen müssen bei der Umsatzsteuervoranmeldung beachtet werden?
Wer nicht unter die Kleinunternehmerregelung fällt und deshalb zur Umsatzsteuervoranmeldung verpflichtet ist, muss sich dabei an bestimmte Termine halten. Die Fristen für die Umsatzsteuervoranmeldung sind dabei abhängig von der im Vorjahr bezahlten Umsatzsteuer.Grundsätzlich gilt: Je mehr Umsatzsteuer bezahlt wird, desto öfter müssen auch die Voranmeldungen durchgeführt werden:
- Bei einer Zahllast von mehr als 7.500 Euro muss die Voranmeldung monatlich erfolgen
- Zwischen 1.000 und 7.500 Euro Zahllast reicht eine quartalsweise Voranmeldung
- Bis zu 1.000 Euro Zahllast genügt eine sogenannte Jahresumsatzsteuererklärung
Doch wie ist die Regelung für alle, die gerade erst neu gegründet haben? In diesem Fall muss die Voranmeldung ebenfalls monatlich erfolgen.
Als Frist gilt jeweils der 10. Tag nach Ablauf des Voranmeldungszeitraums. Wer also monatlich eine Voranmeldung abgibt, muss beispielsweise jene für den April bis spätestens 10. Mai beim Finanzamt einreichen. Handelt es sich dabei um einen Samstag, Sonntag oder gesetzlichen Feiertag, so verlängert sich die Frist bis zum nächsten Werktag.
Wem diese Fristen zu knapp sind, der kann eine sogenannte Dauerfristverlängerung beantragen. Damit wird die Frist um einen Monat nach hinten geschoben. Das heißt, die Voranmeldung für den April müsste dann erst bis zum 10. Juni erfolgen. Der Antrag wird über den ELSTER-Vordruck „USt 1H“ gestellt.
Wie funktioniert die Umsatzsteuervoranmeldung?
Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt über die ELSTER-Schnittstelle an das Finanzamt. Dafür gibt es grundsätzlich zwei Möglichkeiten.Zum einen existiert dafür ein zweiseitiges Formular auf elster.de, das im privaten Bereich unter Formulare/Umsatzsteuer zu finden ist.
Wesentlich einfacher funktioniert es jedoch mit einer entsprechenden Buchhaltungs-Software mit ELSTER-Anbindung. In diesem Fall befüllt die Anwendung das Formular automatisch mit den entsprechenden Daten. Die Fehleranfälligkeit ist dabei wesentlich geringer als beim manuellen Ausfüllen des Formulars direkt auf dem ELSTER-Portal.
Entsprechende Software-Lösungen sind bereits für unter zehn Euro pro Monat erhältlich. Eine Investition, die sich schnell lohnt, weil sie Unternehmern viel Mühe und Ärger ersparen kann.