Die richtige Krankenversicherung im Referendariat


Die richtige Krankenversicherung im Referendariat
Inhaltsverzeichnis
  1. Die richtige Krankenversicherung im Referendariat
  2. Was ist das Referendariat
  3. Krankenversicherung für Referendare

Kaum ein Beruf erfährt in der Öffentlichkeit so viel unterschiedliche Bewertungen wie der des Lehrers. Für die einen sind Lehrer nur Faulpelze, die sich im Jahr über 12 Wochen Urlaub freuen, nur halbtags arbeiten und auch jedes Jahr den gleichen Unterricht abspulen. Für die anderen sind Lehrer neben den Eltern die Personen, die am entscheidendsten an der Erziehung von Kindern und Jugendlichen mitwirken. Objektiv betrachtet ist der Lehrerberuf heute in jedem Fall aber deutlich vielschichtiger und damit auch erheblich fordernder als früher. Nicht selten wird der Berufswunsch in dieser Zeit noch einmal überdacht.

Was ist das Referendariat

Nach einem anstrengenden Studium, in dem sich viele junge Leute nicht nur mit fachlichen Themen herumschlagen, sondern auch noch für die Finanzierung ihrer Lebenshaltungskosten Sorge tragen müssen, beginnt für angehende Lehrer nicht gleich der Berufsalltag. Vor der endgültigen Verbeamtung wartet noch das sogenannte Referendariat, also eine Art Vorbereitungsdienst in der Schule. Diese Phase dauert je nach Bundesland 12 bis 24 Monate. Dabei sollen die künftigen Pädagogen erste Gehversuche in der Unterrichtsführung machen und werden dazu noch fachlich geschult. Der akute Lehrermangel an vielen Schulen führt jedoch dazu, dass Referendare nicht selten vom ersten Tag an wie richtige Lehrer eingesetzt werden. Dies führt immer wieder zu Fällen von Überforderung und Überlastung und wirkt auf viele wie eine Bremse für ihren Idealismus, dem sie unter diesen Voraussetzungen kaum mehr gerecht werden können.

Krankenversicherung für Referendare

Leider müssen sich Referendare nicht nur mit den Aufgaben rund um den Schuldienst beschäftigen, sondern auch mit allerlei administrativen Angelegenheiten. Dazu gehört auch die Frage nach der richtigen Krankenversicherung. Wer schon im Referendariat in die PKV wechseln möchte, hat gute Argumente auf seiner Seite. Denn auch Referendare sind beihilfeberechtigt. Das bedeutet, dass der Dienstherr die Hälfte der Kosten für die PKV übernimmt. Zunächst ist aber die Frage zu klären, welche Art der Versicherung überhaupt in Frage kommt. Die Pflicht, eine Krankenversicherung abzuschließen, erstreckt sich natürlich auch auf Referendare. Wer sich allerdings in einem Angestelltenverhältnis befindet und kein Beamter auf Widerruf ist, dem ist der Weg in die PKV versperrt, es sei denn er würde über der Beitragsbemessungsgrenze von 64.350 Euro verdienen.

Die allermeisten zukünftigen Lehrer werden aber in ein Beamtenverhältnis übernommen und haben daher die Freiheit zu wählen. Wer als Student bereits privat versichert war, bleibt in der PKV. Alle anderen müssen nun abwägen, ob die gesetzlichen Kassen oder eine private Versicherung die beste Wahl ist. Wer sich freiwillig gesetzlich versichert, muss den vollen Beitrag aus eigener Tasche bezahlen. Ein durchschnittliches Einkommen eines Referendars zugrunde gelegt, würde in etwa zu einem monatlichen Beitrag von 200 Euro führen. Viele private Krankenversicherer bieten gerade für Referendare besonders günstige Tarife an, sodass dadurch nicht nur ein finanzieller Vorteil entsteht, sondern auch die gebotenen Leistungen in der Gesundheitsvorsorge ein gewichtiges Argument für eine PKV darstellen. Gesetzliche Kassen sind aber in Fällen von gesundheitlichen Problemen wahrscheinlich die bessere Wahl, denn eine private Versicherung überprüft vor Vertragsabschluss den Gesundheitszustand des Antragstellers und kann auf dieser Basis entweder Beitragszuschläge erheben oder den Antrag aufgrund des Risikos komplett ablehnen.