Ghostwriting – wieviel Hilfe ist im Studium erlaubt?


Ein offenes Buch liegt auf einer Bank im Park
Inhaltsverzeichnis
  1. Ghostwriting – wieviel Hilfe ist im Studium erlaubt?
  2. Was macht ein Ghostwriter eigentlich?
  3. Ghostwriter engagieren: das ist erlaubt
  4. Unterstützung bei der Themenfindung
  5. Unterstützung bei Aufbau und Gliederung
  6. Formatierungshilfe
  7. Lektorat
  8. Erstellen einer Musterarbeit
  9. Aber was ist dann überhaupt verboten?

Es ist der Traum aller Studierender, die sich beim Schreiben wissenschaftlicher Arbeiten schwertun: die Studienarbeit einfach dem Profi überlassen, während man sich selbst entspannt zurücklehnt. Aber geht das einfach so? Oder ist Ghostwriting im Studium strafbar? Wie viel Hilfe dürfen Studierende beim Erstellen von Prüfungsleistungen in Anspruch nehmen, ohne gegen rechtliche oder universitäre Richtlinien zu verstoßen?

Was macht ein Ghostwriter eigentlich?

Ghostwriter (auch Phantomscheiber genannt) sind professionelle Auftragsschreiber und -schreiberinnen. Das heißt, sie erstellen im Auftrag ihrer Kunden Texte. Das Besondere dabei: die „Geisterschreiber“ bleiben im Hintergrund und treten selbst nicht namentlich in Erscheinung – eben ganz wie ein Gespenst.

Gut zu wissen: Bei einem durch Ghostwriting verfasstes Textstück handelt es sich nicht grundsätzlich um ein Plagiat, sondern um die Erstellung eines Textes im Auftrag einer anderen Person, meist gegen eine finanzielle Gegenleistung. Bei den Phantomschreibern handelt es sich in der Regel um erfahrene Autoren, die ihre Fähigkeiten einsetzen, um ein neues Textstück zu verfassen. So können Artikel oder auch ganze Bücher komplett legal von Ghostwritern erstellt und anschließend unter einem anderen Namen veröffentlicht werden. Ein Plagiat hingegen ist die unrechtmäßige Aneignung von fremdem Gedankengut einer anderen Person, die meist ohne deren Zustimmung erfolgt.
 

Ghostwriter engagieren: das ist erlaubt

Tatsächlich ist Ghostwriting im Studium nicht grundsätzlich verboten. Einige Leistungen, die von Ghostwriting-Agenturen angeboten werden, können von Studierenden durchaus in Anspruch genommen werden, ohne dass diese im Anschluss mit Repressalien rechnen müssen. Dazu zählen unter anderen:
 

Unterstützung bei der Themenfindung

Studierende können Ghostwriter damit beauftragen, sie bei der Suche nach einem passenden Thema für die Studien- oder Abschlussarbeit zu unterstützen. Erfahrene Auftragsschreiber sind meist sehr gut mit dem aktuellen Forschungsstand vertraut, können ein umfassendes Themengebiet schnell eingrenzen und eine geeignete Forschungsmethode erarbeiten.
 

Unterstützung bei Aufbau und Gliederung

Auch Studierende, die unsicher sind, wie sie ihre Arbeit am besten strukturieren, können einen Ghostwriter engagieren, um eine Mustergliederung zu erstellen und sie bei einer klaren Strukturierung der wissenschaftlichen Arbeit zu unterstützen.
 

Formatierungshilfe

Auch die Unterstützung bei der formgerechten Gestaltung der Arbeit im Sinne akademischer Standards ist kein Problem. Dabei wird auch besonders auf ein korrektes Zitieren wissenschaftlicher Quellen geachtet.
 

Lektorat

Nach dem Erstellen der Arbeit kann ein Ghostwriter die Überprüfung von Stil, Grammatik und Rechtschreibung übernehmen und die Klarheit und Qualität des Textes verbessern, ohne den Inhalt durch Korrekturen stark zu verändern.
 

Erstellen einer Musterarbeit

Auch Wunsch kann ein Ghostwriter eine sogar eine individuelle akademische Musterarbeit zum Thema der Studienarbeit verfassen, die fertig formatiert, lektoriert und Plagiat-frei geliefert wird.
 

Aber was ist dann überhaupt verboten?

Die Dienstleistungen eines Ghostwriters zu nutzen, ist in Deutschland also vollkommen legal – auch für Studierende. Kniffelig wird es allerdings vor allem beim letzten Punkt. Denn die individuell angefertigte Musterarbeit des Auftragsschreibers oder der Auftragsschreiberin darf von Studierenden lediglich als Orientierung genutzt werden. Während gegen die Anfertigung eines solchen Dokuments als solches erstmal nichts einzuwenden ist, gibt es bei der anschließenden Verwendung klare Grenzen. Denn: die meisten Universitäten legen im Rahmen einer eidesstaatlichen Erklärung ganz genau fest, dass die finale Arbeit von den Studierenden selbst verfasst werden muss. Wer gegen diese Regelung verstößt und die Arbeit des Ghostwriters unverändert abgibt, riskiert nicht nur eine schlechte Note, sondern auch eine Zwangsexmatrikulation und damit den Studienabschluss. Wer sich unsicher ist, was genau beachtet werden muss, kann sich von einer Ghostwriting-Agentur professionell und zuverlässig beraten lassen.