Studieren und Arbeiten - so klappt’s


Aufgeregte Studentin fühlt sich euphorisch, weil sie einen Job bekommen hat
Inhaltsverzeichnis
  1. Studieren und Arbeiten - so klappt’s
  2. Was solltest du beim Jobben neben dem Studium beachten?
  3. Welche Beschäftigungsformen eignen sich während des Studiums?
  4. Mit welchen Jobs lässt sich das Studium finanzieren?
  5. Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten?
  6. Wie viel dürfen Studierende verdienen?
  7. Was zählt zum Einkommen
  8. Wie läuft es mit der Kranken- und Pflegeversicherung?
  9. Fazit

Es bleibt nicht nur mehr Geld übrig, um Fachliteratur, das Semesterticket und die Lebenshaltungskosten zu finanzieren. Ein Studentenjob kann dabei helfen, erste Berufserfahrungen zu sammeln und bereits Kontakte in die Wirtschaft zu knüpfen.

Was solltest du beim Jobben neben dem Studium beachten?

Bereits während des Studiums die ersten Berufserfahrungen zu sammeln, lohnt sich! Studierende lernen, sich in verschiedenen Rollen zurechtzufinden und stellen sich den ersten Herausforderungen der Berufswelt. Welche weiteren Vorteile das Arbeiten während des Studiums hat und wie der Nebenjob steuerfrei bleibt, erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Studium und Jobben.
 

Welche Beschäftigungsformen eignen sich während des Studiums?

Während des Studiums kannst du dir auf unterschiedliche Weise etwas dazu verdienen. Zu den geeigneten Beschäftigungsformen zählen:
 
  • Minijobs/450-Euro-Jobs
  • Midi-Jobs/Semester-Jobs
  • Tätigkeit als Werkstudierender
  • Selbstständige Tätigkeit

  • Bei jeder Form der Anstellung, haben Studierende dieselben Rechte und Pflichten, wie alle anderen Angestellten des Unternehmens. Studierende haben Anspruch auf:
     
  • Einen schriftlichen Arbeitsvertrag
  • Mindestlohn
  • Bezahlten Urlaub
  • Sechs Wochen Lohnfortzahlung im Krankheitsfall
  • Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist
  • Im Falle eines Streits mit dem Arbeitgeber steht eine kostenlose arbeitsrechtliche Beratung des Amtsgerichts zur Verfügung

  • Mit welchen Jobs lässt sich das Studium finanzieren?

    Ob im Cafè, im Büro, als Barkeeper oder mit Nachhilfe - es gibt viele Möglichkeiten, die Haushaltskasse durch einen Nebenjob zu füllen. Wichtig ist, nicht mehr als 450 Euro im Monat zu verdienen, denn sonst wird der Verdienst auf das BAföG angerechnet.

    In der Pandemie hat sich gezeigt, dass die krisensichersten Nebenjobs kontaktlos und online sind. Hierzu zählen:
     
  • Nachhilfeunterricht (online)
  • Übersetzungen (im Homeoffice)
  • Website-Content
  • Bürohilfe (im Homeoffice)
  • Telefonumfragen

  • Wie viel darf ich neben dem Studium arbeiten?

    Generell gilt, dass das Vollzeitstudium die Hauptbeschäftigung eines Studierenden sein muss. Daher darfst du während der Vorlesungszeit nicht über 20 Stunden pro Woche arbeiten. In den Semesterferien sieht das anders aus - hier dürfen es mehr als 20 Stunden pro Woche bis hin zur Vollzeit sein. Damit sich das Jobben bei der Sozialversicherung nicht auf den Status "Student" auswirkt, dürfen Studierende innerhalb eines Beschäftigungsjahres 26 Wochen über 20 Stunden arbeiten. Dabei darfst du, um weiterhin als Vollzeit-Studierender zu gelten, nur außerhalb der Vorlesungszeit Vollzeit arbeiten. Das ist auf 182 Kalendertage, sprich 26 Wochen, innerhalb eines Beschäftigungsjahres limitiert.
     

    Wie viel dürfen Studierende verdienen?

    Überschreitest du mit deinem Nebenverdienst gewisse Grenzwerte, ist er nicht mehr steuerfrei.  Du zählst dann als klassischer Beschäftigter und musst Lohnsteuer zahlen. Im Falle eines Selbständigen oder einer Werkstudentin handelt es sich um die Einkommenssteuer. Du solltest jedes Jahr, in dem du neben dem Studium arbeitest, eine Steuererklärung machen. Dabei sind die jeweiligen Freibeträge und Einkommensgrenzen vom Alter und Familienstand abhängig. Sie verändern sich kontinuierlich und liegen für Singles in der Steuerklasse I aktuell bei rund 10.000 Euro. Auch für die Art der Krankenversicherung ist das Einkommen entscheidend. Wer in der Familienversicherung betragsfrei mitversichert ist, darf jährlich 5400 Euro mit einem Nebenjob verdienen.

    Was zählt zum Einkommen

    Alles Geld, was aus nichtselbständiger und selbstständiger Arbeit erwirtschaftet wird, zählt als Einkommen. Folgendes zählt nicht zum Einkommen:
     
  • Stipendium
  • Bafög
  • Kindergeld
  • Unterhaltszahlungen der Eltern

  • Sobald das erwirtschaftete Einkommen über dem Steuerfreibetrag liegt, wird Einkommenssteuern fällig.
     

    Wie läuft es mit der Kranken- und Pflegeversicherung?

    Oft sind Studierende über die Eltern familienversichert. In der Familienversicherung darf als Studierender bleiben, wer:

  • Unter 25 Jahre alt ist
  • Das Einkommen unter 450 Euro im Monat liegt
  • Nicht mehr als 20 Stunden während der Vorlesungszeit arbeitet

  • Treffen diese Kriterien nicht mehr zu, muss sich der Studierende selbst um seine Kranken- und Pflegeversicherung kümmern. Krankenversicherungen bieten Studierenden vergünstigte Tarife an. Im Schnitt muss liegen diese bei 80 Euro im Monat.
     

    Fazit

    Studierende können sich mit kurzfristigen oder geringfügigen Beschäftigungen ihren Lebensunterhalt im Studium verdienen – und das in aller Regel steuerfrei. Wenn du außerhalb der Vorlesungszeit zusätzlich Vollzeit arbeitest, kann es jedoch sein, dass du aus der Familienversicherung fällst und steuern zahlen musst. Um finanzielle Nachteile zu verhindern, sollten Studierende ihren Verdienst kalkulieren und mit den Freibeträgen abgleichen.